Diese allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten durch die Siemsen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung. Sie gelten auch für Folgeverträge mit dem Mandanten. Abweichende Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte anwaltliche Tätigkeit. Ein bestimmter rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Der Mandatsbearbeitung wird ausschließlich deutsches Recht zu Grunde gelegt, die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Siemsen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen als richtig zugrunde zu legen.
Die Siemsen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, einschließlich sämtlicher Mitarbeiter, ist verpflichtet, über alle Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihr im Zusammenhang mit dem Mandat bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
Die Siemsen Rechtsanwaltsanwaltsgesellschaft ist berechtigt, bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse dem Mandanten ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) Informationen an diese E-Mail-Adresse zu übermitteln, es sei denn, aus den Umständen ist eine Gefährdung der Interessen des Mandanten unmittelbar erkennbar oder der Mandant widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt.
Die Siemsen Rechtsanwaltsanwaltsgesellschaft ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Die Vergütung bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wenn keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen worden ist. Die Berechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richtet sich an dem Gegenstandswert des Mandats aus.
Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche in Höhe der Honorarforderungen an die Siemsen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Ermächtigung ab, diese Abtretung dem Zahlungsverpflichteten mitzuteilen. Die Siemsen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, also insbesondere nicht die Zahlung verweigert, in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.
Die Siemsen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist befugt, Erstattungsbeträge und sonstige bei ihr eingehende, dem Mandanten zustehende Zahlungen mit offenen Honorarforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen nach entsprechender Rechnungsstellung zu verrechnen, soweit eine Verrechnung gesetzlich zulässig ist.
Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Dies gilt auch für Vorschussrechnungen.
Dem Mandanten steht ein Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverweigerungsrecht oder Aufrechnungsrecht nur mit Forderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Mandant wird die Siemsen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bei der Durchführung seines Mandats unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen beschaffen. Er wird die Schriftstücke und E-Mails der Siemsen Rechtsanwaltsgesellschaft darauf überprüfen, ob die dort angegebenen Sachverhalte richtig und vollständig wiedergegeben sind und bei Abweichungen die Siemsen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH informieren. Eventuelle Adressenänderungen (einschließlich Telefon, Fax und E-Mail) wird er rechtzeitig schriftlich bekannt geben.
Die Haftung der Siemsen Rechtsanwaltgesellschaft aus dem zwischen ihr und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen, sofern keine Haftungsvereinbarung abgeschlossen worden ist.
Das Vertragsverhältnis kann von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden. Das Kündigungsrecht steht auch der Siemsen Rechtsanwaltsgesellschaft zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.
Für das Mandatsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit hierüber Vereinbarungen zulässig sind, ist Hamburg.
Im Fall von Abweichungen zwischen der englischen Fassung und der deutschen Fassung der Allgemeinen Mandatsbedingungen soll die deutsche Fassung Vorrang haben.
Hamburg, 1. Januar 2010
Siemsen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Haubachstr. 74
22765 Hamburg
Tel.:+49-40-4301842
Fax:+49-40-4301843
E-Mail:mail
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